Gewährleistung und Wartung
Es gelten die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Bedingungen. Die zur Dienstleistungserbringung zur Verfügung gestellte Hardware bleibt unser Eigentum.
Für die Hardware fallen keine Wartungskosten an sofern keine grob fahrlässige oder mutwillige Beschädigung vorliegt oder der Kunde die vereinbarten Mitwirkungspflichten in anderer Weise verletzt hat. |